Aus unserem Blog
Abgabe der Unterlagen zum 31.12.
Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Werte Mitglieder,
hiermit erinnern wir an die anstehende Abgabe der Fangstatistiken und des Arbeitsnachweises.
Bitte beachtet, dass die Nichtabgabe, unvollständige Abgabe oder auch die verspätete Abgabe finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.
Weil es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen über die Rückgabemodalitäten gegeben hat,
hier noch einmal nachstehende Hinweise:
- späteste Abgabe am 31.12.
- abzugeben sind:
- Fangstatistik und Arbeitsnachweis SAV Barchfeld
- Fangstatistik VANT (sofern 2018 erhalten)
- Fangbücher und Sondergenehmigungen von Kooperationsvereinen (sofern 2018 erhalten)
Die Unterlagen sind selbstverständlich auch zurückzugeben, wenn keine Arbeitspflicht bestand und keine
Fänge zu verzeichnen waren!