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Abgabe Unterlagen 2020 | Beitragskassierung 2021
Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Werte Mitglieder,
hiermit erinnern wir an die anstehende Abgabe der Unterlagen 2020. Bitte beachtet, dass die Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe oder auch die verspätete Abgabe finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.
Weil es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen über die Rückgabemodalitäten gab, hier noch einmal nachstehende Hinweise:
- späteste Abgabe am 31.12.2020
- Einwurf Postkasten Vereinsheim oder postalisch an Sven Storm, Lange Gasse 10, 98597 Breitungen
abzugeben sind:
- Fangstatistik und Arbeitsnachweis SAV Barchfeld
- Fangstatistik GF VANT (sofern erhalten)
- Fangbücher und Sondergenehmigungen von Kooperationsvereinen (sofern erhalten)
Die Unterlagen sind selbstverständlich auch zurückzugeben, wenn keine Arbeitspflicht bestand und keine Fänge zu verzeichnen waren! Dies betrifft auch die “provisorischen Unterlagen” der Mitglieder die keine Unterlagen für 2020 erhalten haben. Weiter möchten wir die Mitglieder, die zum Jahresende ihre Mitgliedschaft beenden erinnern,
dass zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen:
- der Schlüssel für das Tor KAFIII (sofern erhalten)
- der Vereinsausweis / Verbandsausweis
zurück zu geben ist.
Nun noch einige Hinweise zur Abrechnung 2020, die Beitragskassierung und Ausgabe der Unterlagen 2021:
unter Beachtung der geltenden und sicher auch noch andauernden Corona-Maßnahmen, hat sich der Vorstand dazu entschlossen, die Ausgabe der Unterlagen für das Jahr 2021 „kontaktlos“ durchzuführen. Diese erfolgt 2021 per Post.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und Rückfragen zu vermeiden, bitten wir folgendes zu beachten:
Ihr erhaltet wie bisher eure Betragsrechnung für 2021 mit gegebenenfalls enthaltenen Sanktionen Anfang Januar 2021 per Post. Widersprüche zu erhobenen Sanktionen sind vor Beitragsfälligkeit beim 2. Vorsitzenden anzuzeigen. Er entscheidet in Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden über die Sanktionen. Der Mitgliedbeitrag samt Sanktionen ist bis zur genannten Fälligkeit auf das Konto des Vereins (siehe Beitragsrechnung) zu überweisen.
Nach Zahlungseingang und Prüfung werden die Marken, Fangstatistiken, Arbeitsnachweise und der GF VANT (sofern bestellt) mit einem gesonderten Schreiben durch den Hauptkassierer an euch per Post verschickt. Sollten Mitglieder neue Ausweispapiere -Verbandsausweis (grün)/Vereinsausweis (weiß) - für das kommende Jahr benötigen, ist dies bei der Abgabe der Fangstatistik/Unterlagen 2020 auf einem extra Blatt zu vermerken. Sofern Mitglieder den Gewässerfonds (VANT) bestellen möchten, bitten wir uns das auch mit der Abgabe der Unterlagen mitzuteilen. Mitglieder deren Fischereischein 2020 abgelaufen ist, geben bitte eine Kopie des verlängerten Fischereischeines ebenfalls mit der Abgabe der Unterlagen 2020 ab.
Der Vorstand