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Abgabe Unterlagen 2022 | Beitragskassierung 2023

Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Abgabe Unterlagen 2022 | Beitragskassierung 2023

Werte Mitglieder,
hiermit erinnern wir an die anstehende Abgabe der Unterlagen 2022. Bitte beachtet, dass die Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe oder auch die verspätete Abgabe finanzielle Sanktionen entsprechend Beschlusslage unsereres Vereines nach sich ziehen. Weil es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen über die Rückgabemodalitäten gab, hier noch einmal nachstehende Hinweise:

abzugeben sind:

alles vorgenannte zum 31.12.2022!

Die Unterlagen sind selbstverständlich auch zurückzugeben, wenn keine Arbeitspflicht bestand und keine Fänge zu verzeichnen waren! Weiter möchten wir die Mitglieder, die zum Jahresende ihre Mitgliedschaft beenden erinnern,
dass zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen:

zurück zu geben ist.

Nun noch einige Hinweise zur Abrechnung 2022, die Beitragskassierung und Ausgabe der Unterlagen für 2023.
Der Vorstand hat beschlossen, die Ausgabe der Unterlagen auch für das Jahr 2023 wieder kontaktlos durchzuführen. Diese erfolgt auch 2023 per Post! Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und Rückfragen zu vermeiden, bitten wir folgendes zu beachten:
Ihr erhaltet eure Betragsrechnung für 2023 mit gegebenenfalls enthaltenen Sanktionen im Januar 2023 per Post. Widersprüche zu erhobenen Sanktionen sind vor Beitragsfälligkeit beim 2. Vorsitzenden anzuzeigen. Er entscheidet in Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden über die Sanktionen. Der Mitgliedbeitrag samt Sanktionen ist bis zur genannten Fälligkeit auf das Konto des Vereins (siehe Beitragsrechnung) zu überweisen. Noch einmal der Hinweis … wenn euch die Beitragsrechnung vorliegt!

Nach Zahlungseingang und Prüfung werden die Marken, Fangstatistiken, Arbeitsnachweise und die Hefte des Gewässerfonds Thüringen bzw. des Gewässerverbundes Südwestthüringen (sofern bestellt) per Briefpost durch uns an euch per Post verschickt. Sollten Mitglieder neue Ausweispapiere - Verbandsausweis (grün) / Vereinsausweis (weiß) - für das kommende Jahr benötigen, ist dies bei der Abgabe der Fangstatistik / Unterlagen 2022 auf einem extra Blatt oder in der Fangstatistk des Vereines zu vermerken! Mitglieder deren Fischereischein 2022 abgelaufen ist, geben bitte eine Kopie des verlängerten Fischereischeines ebenfalls mit der Abgabe der Unterlagen 2022 ab.

In dem 2022 ausgegebenen Gewässerverzeichnis / Fangstatistik unseres Vereines (SAV Barchfeld), bitten wir vor Abgabe, uns die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen, welche zusätzlichen Hefte (Gewässerfonds oder/und Gewässerverbund) ihr bestellen möchtet und Angaben zu geben sofern sich eure Kontaktdaten geändert haben.

Der Vorstand