Aus unserem Blog
Aktuelle Festlegungen | COVID-19 #3
Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

an alle Vereinsmitglieder
Aktuelle Festlegungen zur CORONA-Krise
Diese Festlegung ist als Belehrung zu verstehen!
Sehr geehrte Sportfreunde*innen,
aufgrund der (jeweils) aktuellen Allgemeinverfügung des Wartburgkreises, geben wir folgende Regeln und Informationen für das Verhalten an unseren Pacht-/ Eigentumsgewässern aus:
Ab dato (sofort) ist die Beangelung I Begehung der Kiesgrube KAF III/I generell untersagt!
Die Befahrung der Werra bleibt über das Tor am KAFIII/I gewährleistet. Nach Durchfahrt ist das Tor umgehend wieder zu verschließen! Entsprechend unserer 2018 herausgegebenen Verhaltensregeln verschließen wir das Tor auch, wenn es bei Ankunft offen steht. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf! Die Regelungen und Beschränkungen sind mit dem Bürgermeister abgestimmt und zwingend einzuhalten. An allen weiteren Gewässern, welche Ihr beangeln dürft gelten natürlich die allgemeinen CORONA-Bestimmungen. Diese Zeit der Krise stellt auch für unsere Exekutive, sprich Polizei, Ordnungsamt und nicht zuletzt die Fischereiaufsicht eine neuartige Herausforderung mit ständig wechselnden Lagen dar. Wir bitten Euch … nein, wir fordern Euch auf, den eventuell erhaltenen Weisungen am Gewässer Folge zu leisten! Auch wenn diese, sich im Nachhinein als nicht bestimmungskonform herausstellen.
Im Namen des Vorstandes und bleibt gesund!
Thomas Schmidt
- Vorsitzender