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Aufhebung Gewässersperre KAF III Immelborn | COVID-19 #6

Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Werte Sportfreunde*innen,

das Ordnungsamt der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat uns informiert, dass das Betretungsverbot für unser Pachtgewässer Kiesgrube KAFIII Immelborn unter Einhaltung in nachstehender Mail vom 14.05.2020 genannter Auflagen aufgehoben wurde. Haltet Euch im Interesse aller an diese Auflagen bzw. genannten Maßnahmen!

Diese Nachricht ist als Belehrung zu verstehen!

Der Vorstand


Von: Urban, Rosel
Betreff: Ihre Anfrage vom 13.05.2020
Datum: 14.05.2020, 15:44 Uhr
An: th-schmidt-barchfeld@t-online.de
Cc: Groß, Ralph

Thür.VO zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 12.05.2020

Sehr geehrter Herr Schmidt,
lt. o.g. Verordnung ist absofort der Sport- und Trainingsbetrieb in allen nicht öffentlichen und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen wieder erlaubt. Sie erhalten daher die Erlaubnis Ihren Angelsport bei den Kiesseen wieder auszuüben.
Das Betretungsverbot für die beiden Kiesseen beidseitig der B 62 ist damit aufgehoben. Grundlegend ist jedoch die Erstellung und Einhaltung von Schutzkonzepten und Hygieneregeln durch die Vereine.

Folgende Maßnahmen müssen eingehalten werden:

Alles Gute und bleiben Sie gesund !
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen benötigen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Rosel Urban
Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Tel.: +49 (0) 3 69 61 / 475 - 20

Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn