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Mitteilung des VANT Zweigverein`s Gewässerfonds

Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Mitteilung des VANT Zweigverein`s Gewässerfonds

An alle Nutzer des VANT Gewässerfonds,

der 1. AV 1954 Zella-Mehlis informiert, dass ein Beangeln des Gewässers Schwarza (SM1), bis auf Widerruf nicht möglich ist. Grund sind Unklarheiten zum Pachtvertrag. Wir bitten um Beachtung und informieren Euch an dieser Stelle, wenn die Gewässersperre aufgehoben wird.

Der Vorstand