Aus unserem Jugend Blog
Änderungen für die Jugendgruppe ab 2018
Veröffentlicht am ,
von Sven Storm
Hallo Kinder,
hallo Jugendliche,
mit Beginn des Angeljahres 2018 haben wir uns dazu entschlossen, kleine Änderungen für das Angeln der Kinder und Jugend des SAV Barchfeld an den Vereinsgewässern einzuführen.
Zukünftig unterscheiden wir bei unseren Kindern und Jugendlichen zwischen denjenigen, die noch im Besitz eines Jugendfischereischeines sind, und denjenigen, die bereits eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben und somit selbständig angeln dürfen.
Für alle Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet und keine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, gilt:
Es besteht Teilnahmepflicht an den Veranstaltungen der Jugendgruppe. Die Erlaubnis zum Angeln an den Vereinsgewässern wird entsprechend der Teilnahme an den Veranstaltungen der Jugendgruppe auf den Fischereierlaubnisscheinen erteilt oder eingeschränkt. Hierzu erhaltet Ihr einen gesonderten Fischereierlaubnisschein.
Für alle Jugendlichen, die die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben, gilt:
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Fischerprüfung dürft Ihr selbstständig angeln. Ihr seid nicht mehr verpflichtet, an den Veranstaltungen der Jugendgruppe teilzunehmen. Mit dem Recht zum selbstständigen Angeln habt Ihr aber die Pflicht, Euch über Änderungen bzw. Regelungen rund um den Verein zu informieren. Hierzu ist unter anderen wünschenswert, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und regelmäßig einen Blick auf die Homepage unseres Vereins zu werfen.
Die Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern könnt Ihr in unserer Vereinssatzung nachlesen oder erläutern Euch die Jugendwarte Mirko und Alex.
Der Vorstand