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Der Angler als Naturschützer

Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Liebe Mitstreiter und Angler,
aus gegebenem Anlass und sinkender Pegelstände (wegen fehlendem Regen), möchten wir dir als Angler folgendes ans Herz legen: Die Betrachtung der Verantwortung für unsere Fischfauna endet nicht beim Küchenfenster oder mit anderen Worten beim gefangenen Fisch. Auch alle anderen Lebewesen unter der Wasseroberfläche sind unsere Schutzbefohlenen! Auch alle anderen Lebewesen unter der Wasseroberfläche sind unsere Schutzbefohlenen! Wie zum Beispiel, die einheimischen Großmuscheln, die ganz klar dem Thüringer Fischereigesetz unterliegen. Diese gelten in Thüringen als bedrohte Arten! Wir sind als Angler - und dies im besonderen Maße - der Hege dieser Arten in unseren Pachtgewässern verpflichtet. Aber was heisst dass, für uns?
Meldet uns bitte Situationen in unserem Verantwortungsbereich, wo wir handeln müssen! Das Beispiel aus den Saale-Kaskaden (siehe Presseartikel TA vom 30.10.18) soll bei uns nicht Maßstab eines verantwortlichen Handelns sein!

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